Allgemeine Geschäftsbedingungen
- ALLGEMEINES
Allen mit uns getroffenen Leistungsvereinbarungen liegen unsere nachstehend abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende oder von unserer Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers, deren wir nicht ausdrücklich zugestimmt haben, erkennen wir nicht an. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
- ANGEBOTE
Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthalten Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, techn. Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- PREISE
Unsere Preise verstehen sich ab Lager netto Kasse, nicht abgeladen zzgl. der gesetzl. MwSt., sofern nicht anders vereinbart. Werden nach Vertragsabschluss Frachten, Abgaben wie Steuern, Zölle, Gebühren u.ä. eingeführt oder erhöht, sind wir berechtigt, den Kaufpreis entsprechend zu erhöhen.
- WARENRÜCKNAHME
Die Rücknahme von uns gelieferter Ware erfordert unsere Zustimmung und erfolgt nur in tadellosem Zustand und bei gleicher lagerhaltiger Charge sowie bei frachtfreier Rücksendung. Zurückgenommene Ware wird gutgeschrieben. Einen Abzug in Höhe von 20% als Rücknahmegebühr behalten wir uns im Sonderfall vor. Ausgeschlossen ist die Rücknahme von Sonderanfertigungen, auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware sowie für Ware deren Charge zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht lagerhaltig ist. Sonderposten sind vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
- AUFTRÄGE
Von uns bestätigte Aufträge müssen vom Käufer unverzüglich auf Richtigkeit überprüft werden. Änderungen sind nur unter Vorbehalt möglich, solange die Ware nicht versandfertig ist.
Wir behalten uns vor, bei Zahlungsrisiken kurzfristig von der Erfüllung des Auftrages zurückzutreten oder gegen Vorauskasse bzw. Barzahlung zu liefern.
- LIEFERUNG
Angaben über Lieferzeiten sind nur als annähernd und unverbindlich anzusehen. Kleine Abweichungen in Form und Abmessungen einzelner Teile müssen wir uns vorbehalten, ebenso wie die Lieferung von Teilmengen. Betriebsstörungen jeder Art und Lieferungserschwernisse – auch bei unseren Lieferanten – entbinden uns von der Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferzeit und berechtigen uns zur Verlängerung der Lieferfristen, sowie zur Ausführung von Teillieferungen. Ansprüche auf Ersatz jeglicher Art wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung sind ausgeschlossen.
- GÜTE, MASSE UND GEWICHTE
Fliesen- und Natursteinplatten können in Farbe, Stärke und Bearbeitung nie ganz einheitlich geliefert werden. Abweichungen in dieser Hinsicht müssen gestattet sein; auch dann, wenn die Lieferung nach vorgelegten Durchschnittsmustern zu geschehen hat. Hinsichtlich der Stärke ist zu dem vorgeschriebenen Spielraum noch eine Toleranz von mindestens 10% zu gewähren. Mitteilungen über Gewichte und Frachtangaben sind für uns unverbindlich. Bei Berechnungseinheiten in qm und lfm für Keramik und Naturstein sind die Fugen in normaler Breite eingeschlossen.
- MÄNGELRÜGE
Beanstandungen können nur sofort bei Erhalt der Ware berücksichtigt werden. Mängel – auch das fehlen zugesicherter Eigenschaften – sind unverzüglich nach Entdecken und vor der Verarbeitung oder Benutzung schriftlich zu rügen.
- ZAHLUNG
Unsere Warenrechnungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Wir gewähren 2% Skonto auf den Bruttowarenwert, wenn die Zahlung innerhalb von 6 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt. Andere mit uns vereinbarte Zahlungsmodalitäten müssen spätestens auf der Auftragsbestätigung von uns schriftlich bestätigt sein.
Handwerkerrechnungen sind zahlbar sofort rein netto Kasse. Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen in Bar oder Überweisung für schon bestätigte Aufträge vor Abholung oder Lieferung der Ware zu verlangen, wenn dies nach unserem Ermessen die Sicherstellung der vereinbarten Kaufsumme bedingt.
Bei nicht fristgerechter Zahlung können bankübliche Zinsen geltend gemacht werden.
- EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Weiterveräußerung durch den Käufer werden jedoch bis zur endgültigen Bezahlung dessen Forderungen an Dritte an uns abgetreten.
- ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist Bad Bergzabern. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Landau.